Während der Finanzierungs- oder Leasinglaufzeit Ihres Volkswagen Nutzfahrzeugs zahlen Sie monatliche Raten. Damit Sie im Falle von Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit gut versorgt sind und sich keine Gedanken um Ihre finanzielle Situation machen müssen, können Sie die Restschuld Ihres Kredits oder Ihre Leasingraten versichern. Die Restschuldversicherung übernimmt die Rückzahlung Ihres Kredits beziehungsweise die Zahlung Ihrer Leasingraten, falls Ihnen mal etwas zustößt. Es gibt verschiedene Arten von Restschuldversicherungen, die je nach persönlicher Situation zu Ihnen passen können: Dazu gehören der Kreditschutzbrief1 für die Absicherung einer Fahrzeugfinanzierung und die Leasingratenversicherung1 für geleaste Fahrzeuge. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Konditionen der Restschuldversicherungen.
Mit dem Kreditschutzbrief Plus1 der Cardif ist Ihre Fahrzeugfinanzierung finanziell abgesichert. Denn diese Restschuldversicherung übernimmt die Kreditraten Ihrer Finanzierung, wenn Sie krank oder unverschuldet arbeitslos werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Damit bleiben Sie trotzdem mobil und behalten finanzielle Stabilität, auch wenn mal nicht alles nach Plan läuft. Sie haben die Wahl zwischen dem normalen Kreditschutzbrief und dem Kreditschutzbrief Plus – letzterer schützt Sie auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen. Benötigen Sie diesen Schutz nicht, können Sie auf den normalen Kreditschutzbrief zurückgreifen.
Haben Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen, schützt die Leasingratenversicherung Plus1 Sie finanziell, wenn Sie krank oder unverschuldet arbeitslos werden. Die Leasingratenversicherung Plus übernimmt im Ernstfall Ihre monatlichen Ratenzahlungen. Das Plus bei der Leasingratenversicherung steht für den Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn Sie diesen Schutz nicht nutzen möchten, wählen Sie die normale Leasingratenversicherung.
Der Kreditschutzbrief (Plus) ist eine finanzielle Absicherung, die Sie bei einer Fahrzeugfinanzierung optional abschließen können. Der Versicherungsschutz gilt für Sie und Ihre Familie im Ernstfall. Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, zahlt die Restschuldversicherung die noch ausstehenden fällig werdenden Raten an Ihre Bank. Mit dem Kreditschutzbrief Plus sind Sie zusätzlich bei Verdienstausfall durch unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abgesichert, denn die Versicherung übernimmt Ihre Kreditraten für einen bestimmten Zeitraum und entlastet Sie so. Benötigen Sie keinen Versicherungsschutz für unverschuldete Arbeitslosigkeit, wählen Sie den normalen Kreditschutzbrief.
Für Ihr Fahrzeug-Leasing können Sie eine Leasingratenversicherung (Plus) abschließen. Die Versicherung springt ein, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung vorübergehend einen Verdienstausfall haben oder wenn Sie sterben. Die Leasingratenversicherung Plus bietet Ihnen außerdem Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Wenn Sie dafür keinen Versicherungsschutz brauchen, ist die normale Leasingratenversicherung eine gute Wahl für Sie. Wenn Sie die Leasingratenversicherung zu Ihrem Leasingvertrag abschließen, bleiben Sie auch bei einem Verdienstausfall Besitzer Ihres Fahrzeugs.
Bei Abschluss einer Fahrzeugfinanzierung oder eines Leasingvertrags können Sie entscheiden, ob Sie eine Restschuldversicherung hinzubuchen möchten. Läuft Ihr Leasingvertrag oder Ihre Finanzierung schon, können Sie die Versicherung auch nachträglich noch abschließen – wenden Sie sich in diesem Fall am besten direkt an Ihren Kredit- oder Leasinggeber.
Die Restschuldversicherung der Volkswagen Leasing können Sie im Rahmen eines Leasingvertrags oder einer Fahrzeugfinanzierung abschließen. Bei Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf er ein gewisses Höchsteintrittsalter nicht überschritten haben: Für den Versicherungsschutz im Todesfall gilt als Höchsteintrittsalter die Differenz zwischen der Vollendung des 75. Lebensjahres und der Dauer des Versicherungsschutzes. Möchten Sie also zum Beispiel einen Versicherungsschutz über zwei Jahre abschließen, dürfen Sie bei Beginn der Vertragslaufzeit höchstens 73 Jahre alt sein. Für die anderen abgedeckten Risiken gilt die Differenz zwischen dem 67. Lebensjahr und der Dauer des Versicherungsschutzes.